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Das Finanzamt Paderborn hat dem Erfinderclub Paderborn e.V. seit 18.03.1999 regelmäßig die Gemeinnützigkeit bestätigt:
"Der Erfinderclub Paderborn e.V. dient nach der eingereichten Satzung
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken
im Sinne der §§51 ff. AO und gehört zu den in §5 Abs.1 Nr.9 KStG bezeichneten
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen."
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Der Erfinderclub Paderborn e.V. fördert den allgemein als besonders förderungswürdigen
anerkannten gemeinnützigen Zweck:
Förderung der Bildung und Erziehung
Nr. 5 der Anlage 7 EStR.
Der Erfinderclub Paderborn e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm
zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche
Spendenbestätigungen auszustellen.
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